Mietbedingungen 

1. Der Mieter wurde bei der Abholung des Materials auf die nachfolgenden Vertragsbedingungen hingewiesen. Er bestätigt die Kenntnis, sowie sein Einverständnis durch seine Unterschrift auf dem Mietvertrag.

2. Der Mieter verpflichtet sich, die Ihm überlassenen Gegenstände sorgfältig zu behandeln. Der Verlust der gemieteten Gegenstände sowie deren Beschädigung sind dem Vermieter unverzüglich nach Schadeneintritt mitzuteilen.

3. Bei Verlust oder Diebstahl eines oder mehrerer Mietgegenstände haftet der Mieter in vollem Umfang. Nicht zurückgegebenes Material aus einem Mietvertrag wird dem Mieter zu dem dann aktuellen Neuwert berechnet.

4. Der Mietzins berechnet sich nach Kalendertagen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Die Mietdauer und der genaue Rückgabetermin wurden von den Vertragsparteien festgelegt. Bei einer verspäteten Rückgabe behält der Vermieter sich vor, eine Zusatzberechnung durchzuführen. Grundlage der Zusatzberechnung ist die Überschreitung des Rückgabetermins nach Stunden. Multiplikator sind 20% des vereinbarten Tagesmietzinses. Weiterhin zu ersetzen sind alle Kosten, die dem Vermieter dadurch entstehen, dass anschließende Mietverträge durch die verspätete Rückgabe nicht oder nur verspätet erfüllt werden können.

5. Der Mieter bzw. sein Vertreter hat sich von der ordnungsgemäßen Beschaffenheit des vermieteten Materials, einschließlich Zubehör, überzeugt. Ausgehend von der ordnungsgemäßen Beschaffenheit der vermieteten Gegenstände, übernimmt der Vermieter keine Haftung bei Störungen bzw. Ausfallen während des Mietzeitraumes. Minderung des Mietzinses kann auf Kulanz vorgenommen werden.

6. Der Mieter ist zur vollständigen und unversehrten Rückgabe des Mietequipments verpflichtet. Er haftet, soweit Reparaturen nicht möglich sind, bis zum Neuwert der gemieteten Teile. Die Gewährung von Ermäßigungen liegt ausschließlich im Ermessen des Vermieters.

7. Tritt der Kunde von einem bereits bestehenden Vertrag zurück, so ist mpunkt berechtigt- wenn nicht anders schriftlich vereinbart- nachweislich entstandene Kosten in voller Höhe in Rechnung zu stellen. Bei Rücktritt von Miet- und Serviceaufträgen zahlt er jedoch mindestens die nachfolgend angegebenen Sätze.

a. 20% des Nettomietpreises zzgl. MWST bis 20 Arbeitstage vor Mietbeginn

b. 50% des Nettomietpreises zzgl. MWST bis 7 Arbeitstage vor Mietbeginn

c. 70% des Nettomietpreises zzgl. MWST bis 3 Arbeitstage vor Mietbeginn

d. 90% des Nettomietpreises zzgl. MWST bei Stornierung später als 3 Arbeitstage vor Mietbeginn

Teilstornierungen werden pro rata berechnet.

Stornierungen von Fremdmaterial werden mit einer Handlinggebühr von zusätzlich 15% berechnet. Sollte das Fremdmaterial für mpunkt nicht kostenfrei storniert werden können, kommen die tatsächlich entstandenen Kosten zzgl. der 15% Handlingsgebühr- mindestens jedoch die o.g. Stornierungsgebühren- zur Anrechnung.

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig, ist Neuss.

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